KZ Mauthausen


KZ Mauthausen

Die Todesstiege

Zu den besonders schweren Grausamkeiten gehörte die so genannte Todesstiege, eine Steintreppe, die den Steinbruch „Wiener Graben“ mit dem eigentlichen Konzentrationslager Mauthausen verband. Die Beteiligten des Steinträgerkommandos schleppten mehrmals täglich Granitblöcke über die insgesamt 186 Stufen der Treppe 31 Meter nach oben. Die „Todesstiege“ war der Ort zahlreicher Unfälle und Morde an Häftlingen.

Die Fallschirmspringerwand

Der Weg vom Kopf der Todesstiege hinauf ins Lager führt teilweise knapp am Abbruchhang des Steinbruchs vorbei. Eine 50 Meter hohe, fast senkrechte Felswand wurde von der SS dazu missbraucht, Häftlinge hinabzustoßen, wo ihre Körper entweder durch den Aufprall auf dem Stein zerschmettert wurden oder sie im Regenwasserteich ertranken.
Grausamkeiten der „SS“
Der Alltag im Lager war so ausgelegt, dass er den Häftling „zerstörte“, ihm seine Würde raubte und ihn so stark quälte wie möglich. Die Häftlinge mussten sich jedem Befehl unterordnen und die SS-Männer hatten eine unerschöpfliche Phantasie, was das „Zerstören“ und Demütigen der Häftlinge anging. Die Häftlinge mussten z. B. stundenlang strammstehen oder in der Nacht 10 bis 20 Mal aus den Fenstern springen und sich im Dreck wälzen und danach ihre Kleider waschen.

Unzureichende Verpflegung

Die Ernährung eines Häftlings im Lager war, wie in allen Konzentrationslagern, mehr als unzureichend. Das verabreichte Essen, das die Häftlinge täglich erhielten, hatte etwa 6'070 kJ. Bei der langen und sehr schweren Arbeit, die die Häftlinge zu verrichten hatten, wären mindestens 19'000 kJ notwendig gewesen. Aufgrund der mangelnden Ernährung und der schweren Arbeit betrug die durchschnittliche Lebensdauer eines Häftlings etwa 10 Monate.
Arbeitseinsatz
Der Arbeitseinsatz betrug immer 11 Stunden. Geweckt wurden die Häftlinge um 4:45 Uhr im Sommer und im Winter um 5:15 Uhr. Um 20:45 mussten dann alle Häftlinge in ihren jeweiligen Baracken sein und ab 21:00 Uhr war Bettruhe. Es gab 2-3 Zählappelle täglich.
Lagerstrafen
Die offiziellen Strafmaßnahmen im Konzentrationslager Mauthausen waren Ordnungsstrafen (Essensentzug, Strafarbeit), Arreststrafen, Dunkelarrest und Körperstrafe. Zu den Ordnungsstrafen gehörten im allgemeinen Strafarbeit unter Aufsicht eines SS- Unterführers, ein „Briefschreibverbot“ bzw. ein Verbot, Briefe zu empfangen, Essensentzug bei voller Beschäftigung und schlimmstenfalls die Einweisung in die Strafkompanie des Konzentrationslagers und was einem Todesurteil gleich kam. Die Strafkompanie hatte die härteste Arbeit zu leisten, so z. B. das Hochtragen der schweren Granitblöcke über die sogenannte „Todesstiege“ aus dem Steinbruch herauf. Die Arreststrafen waren meist mit Stockschlägen verbunden und der verschärfte Arrest wurde in der Dunkelkammer vollzogen, ohne die Möglichkeit zum Hinlegen bzw. Sitzen. Zur körperlichen Züchtigung gehörte vor allem das Schlagen mit einem Ochsenziemer. Die Anzahl der Schläge lag zwischen 5 und 75. Waren es mehr als 25 Schläge, musste der Häftling, egal welcher Nationalität, laut auf Deutsch mitzählen und verzählte er sich, oder machte er einen Fehler, wurde von vorne angefangen. Eine der schlimmsten Misshandlungen bzw. Strafen war das „Pfahlhängen“, das oft in Mauthausen verübt wurde. Dem Häftling, der damit bestraft wurde, „wurden die Hände mit einem etwa fingerdicken Strick auf dem Rücken zusammengebunden. An diesem Strick wurde das Opfer dann am Querbalken einer Baracke in etwa 2 Meter Höhe aufgehängt, so dass der Körper frei in der Luft schwebte. Das ganze Körpergewicht lastete auf den nach rückwärts gebogenen Gelenken.“ Diese Tortur führte zu großen Dehnungsschmerzen der Muskulatur, zu Bewusstseinstrübung und nach 30 Minuten zur Bewusstlosigkeit.




1 Kommentar:

  1. vielen Danke für diese hilfreichen Informationen über das Kz, ich finde das Thema immer wieder spannend und es regt zum nachdenken an.

    AntwortenLöschen